Wichtiger Hinweis zur Zustellung des Amtsblattes

Wichtiger Hinweis zur Zustellung des Amtsblattes

Der Lokalanzeiger als das amtliche Mitteilungsblatt der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt und der Gemeinde Bahretal wird Ihnen monatlich durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Jeder Empfänger von unadressierten, sogenannten POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen hat ein Selbstbestimmungsrecht, sich von unerwünschten Einflüssen, so auch Werbung, freizuhalten. Soweit Sie dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben möchten, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk (Hinweis) am Briefkasten (z. B. „Keine Werbung“) zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher am Briefkasten vor, wünscht der jeweilige Empfänger den Einwurf von POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen nicht. 

Da der Lokalanzeiger Werbung enthält, darf er aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch Mitteilung der Bundesnetzagentur nur noch in Briefkästen eingeworfen werden, die keinen Aufkleber bzw. Hinweis wie z. B. „Keine Werbung“ oder ähnliches tragen.

Alle Briefkästen, die ein Werbeeinwurfverbot vorhalten, können ab Dezember 2024 leider kein Amtsblatt mehr zugestellt bekommen.

Die Haushalte, welche solch einen Vermerk an ihrem Briefkasten haben, können sich das Amtsblatt kostenlos in den Rathäusern der Städte Bad Gottleuba, Berggießhübel und Liebstadt sowie im Gemeindeamt der Gemeinde Bahretal zu den regulären Öffnungszeiten abholen.  

Alle Lokalanzeiger und Amtsblätter stehen Ihnen weiterhin auf der Homepage www.stadt-bgb.de digital zur Verfügung.