Geänderte Öffnungszeiten ab 28.10.2024 für das Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich, bitte nutzen Sie dafür unser Terminbuchungstool auf unserer Homepage www.stadt-bgb.de
Eine Vorsprache im Gewerbeamt ist ab dem 28.10.2024 nur nach vorheriger Absprache unter gewerbeamt@stadt-bgb.de oder 035023 / 668 26 möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Erweiterte Öffnungszeiten
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel öffnet auch 2025, neben den bekannten Öffnungszeiten, zusätzlich am 8. Februar 2025, 17. Mai 2025, 23. August 2025 und 8. November 2025 jeweils von 9 bis 12 Uhr.
Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-bgb.de oder telefonisch unter 035023 / 668-0 oder -25 möglich.
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Beantragung von Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Ein erweitertes Führungszeugnis wird für Personen ausgestellt, welche beruflich, ehrenamtlich oder sonstiger Art mit Kindern oder Jugendlichen tätig sind.
Es gibt 3 Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
- zur Vorlage bei einer Behörde mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht
Jeder der in Deutschland lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf ein Führungszeugnis beantragen. Für die Beantragung ist es nicht notwendig, im Einwohnermeldeamt vorzusprechen. Es genügt eine schriftliche formlose Antragstellung per Mail oder per Post. In diesem schriftlichen Antrag müssen Ihre persönlichen Daten, Geburtstag, Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift angegeben sein. Des Weiteren wird der Verwendungszweck benötigt, wenn es zur Vorlage bei einer Behörde gedacht ist, wird die genaue Anschrift, Ansprechpartner und Aktenzeichen benötigt sowie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass.
Sollte Ihr Führungszeugnis Eintragungen enthalten, ist es möglich, dass es zu einem Amtsgericht geschickt wird. Dies muss allerdings bei der Antragstellung mit genannt werden und die Bearbeitungszeit ist länger. Über den Eingang werden Sie schriftlich vom Amtsgericht informiert und Sie können bestimmen, ob das Führungszeugnis vernichtet oder weitergeleitet werden soll.
Es ist auch möglich, im Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de Ihr Führungszeugnis zu beantragen, dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis und die Onlineausweisfunktion.
Die Kosten für ein Führungszeugnis sind gemäß Justizverwaltungskostengesetz 13,00 Euro.
Die Meldebescheinigung können Sie persönlich oder auch per Post oder E-Mail beantragen. Die Verwaltungsgebühren betragen 12,00 Euro.
Es gibt 2 Arten von Meldebescheinigungen:
- einfache Meldebescheinigung: enthält die Daten nach § 18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
- erweiterte Meldebescheinigung: enthält die Daten nach § 18 Absatz 2 Bundesmeldegesetz
Eine Meldebescheinigung wird z. B. zur Vorlage bei Banken, Behörden oder private Zwecke benötigt.
Für die Beantragung per E-Mail oder per Post ist ein formloser schriftlicher Antrag notwendig und eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass. Sie erhalten den Kostenbescheid und die Meldebescheinigung per Post.