Mitteilungen

Amtstierärztin Benita Plischke informiert


Neue positive Befunde H5N8 bei Wildvögeln in der Stadt Dresden

Beobachtungsgebiet im Landkreis erneut erweitert - vorhandener Sperrbezirk verlängert

Neuer Sperrbezirk eingerichtet

Neue amtliche Ausbrüche des hochpathogenen Geflügelpestvirus bei Wildvögeln im Stadtgebiet Dresden. Am 28. Februar 2017 wurde in zwei amtlichen Proben - verendeter Habicht in der Meußlitzer Straße und ein verendeter Bussard in Nickern - in der Landeshauptstadt Dresden das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) des Subtyps H5N8 durch das nationale Referenzlabor nachgewiesen. Dies erfordern die erneute Erweiterung des Beobachtungsgebietes und die Einrichtung eines neuen Sperrbezirkes.

In unserem Landkreis sind nunmehr betroffen:

Beginnend an der Landkreisgrenze Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zum Landkreis Meißen die Autobahn A4 westlich von Birkenhain kreuzend, im Bereich westlich von Wilsdruff die S 36 kreuzend, westlichen von Stadt- Wilsdruff entlang des westlichen Ortsrandes von Grumbach folgend, auf der Höhe von Kleinopitz die S192 kreuzend, südlich von Tharandt OT Großopitz bis Freital, in Freital alle Stadtteile außer Somsdorf, über den Kuhberg die S193 kreuzend Richtung Obernaundorf, im weiteren Verlauf nach Süden Richtung Rabenau die Stadteile Obernaundorf, Oelsa, Karsdorf, beim Hafterteich die S 170 kreuzend, von Dippoldiswalde der Ortsteil Reinberg, von Glashütte die Ortsteile Hermsdorf, Hirschbach, Hausdorf, alle Ortsteile von Müglitztal und Dohna. Von Meusegast kommend, die A 17 kreuzend, Krebs, bis Pirna. Von Pirna alle Ortsteile außer Rottwerndorf, Krietzschwitz sowie Ober- und Untervogelsang. Lohmen ohne den Ortsteil Uttewalde. Von Dürröhrsdorf-Dittersbach die Ortsteile Wünschendorf, Porschendorf, Elbersdorf und Dürrröhrsdorf-Dittersbach bis zur Landkreisgrenze zur Stadt Dresden. Die Orte Kreischa, Heidenau und Bannewitz liegen zentral im Beobachtungsgebiet.

Der genaue Bereich des Beobachtungsgebietes kann der beigefügten Karte entnommen werden.

In dem ausgezeichnet Beobachtungsgebiet sind folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.

  • Wer Geflügel hält, hat dieses in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.

  • Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen bis auf Widerruf des Beobachtungsgebietes durch das Amt für Verbraucherschutz (AVS) des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nicht aus dem Bestand verbracht werden.

  • Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Ein neuer Sperrbezirk in Heidenau wurde eingerichtet: Der Sperrbezirk umfasst das Gewerbegebiet in Heidenau nördlich der B 172.

Der Sperrbezirk vom 08.02.2017 bleibt weiterhin aktuell, die Aufhebung erfolgt erst auf Widerruf. Dieser Sperrbezirk umfasst von Bannewitz die Ortsteile Golberode, Goppeln und Gaustritz, von Kreischa die Ortsteile Babisnau und Sobrigau, von Dohna die Stadtteile Burgstädtel und Borthen.

In den Sperrbezirken gilt zusätzlich zu den angeordneten Maßnahmen des
Beobachtungsgebietes

  • Halter von Nutzgeflügel haben jedes verendete Stück Geflügel im AVS zur Untersuchung abzugeben.

  • Tote Wildvögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sind dem AVS unter Angabe des Fundortes zu melden.

  • Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen das oder die von gehaltenen Vögeln oder von Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, darf/dürfen nicht verbracht werden.

  • Tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden.

  • Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden.

  • Geflügelhalter haben sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe, Schutzvorrichtungen, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem mittels DVG (= Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) als viruzid-geprüften Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.

  • Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.

  • Die Jagd auf Federwild ist untersagt.

  • Gehaltene Vögel gewerblicher Tierhalter sind auf nähere Anweisung durch das AVS untersuchen zu lassen.

  • Ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall, eine Schutzvorrichtung oder ein sonstiger Standort, in dem/in der Vögel gehalten werden, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Das gilt nicht für den betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen
    sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.

Aufgrund der fortschreitenden Geflügelpest im Wildvogelbereich im Freistaat Sachsen und in den anderen Bundesländern kann nicht mit einer zeitnahen Lockerung der landesweiten Aufstallungspflicht gerechnet werden.

Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel wird bis auf Widerruf weiterhin untersagt.

Weitere Informationen und eine Karte mit dem Beobachtungsgebiet und dem Sperrbezirk (rot schraffiert) auf der Internetseite des Landratsamtes unter: www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-gefluegelpest.html



 

Änderungsallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest





Änderungsverfügung zur Wildvogelgeflügelpest

Alle bereits vorher veröffentlichten Verfügungen seit 14.11.2016 haben weiterhin Bestand.





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Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)